Kosten

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patient:innen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.

Sie erhalten von mir eine Honorarnote und erhalten einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse.

Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen:
ÖGK 33,70 EUR
BVAEB 46,60 EUR
SVS 45,00 EUR